Noch nicht ganz überzeugt?
Vorteile & Informationen für unsere (baldigen) Mitglieder
Im Dezember 2019 haben sich eine Handvoll Menschen, denen das kulturelle Leben in Oberhausen eine Herzensangelegenheit ist, zusammengetan, damit kulturelle Vielfalt – vom Straßentheater über Kabarett und Konzerte bis zu multikulturellen Begegnungen – auch weiterhin einen zentralen Platz in der Stadtgesellschaft hat. Die guten Auftrittsmöglichkeiten und die hochprofessionelle Gastfreundschaft dieser Stadt binden seit Jahren die besten KünstlerInnen Oberhausens. Dies ist das Ziel des „Schwimmhilfe“ – Freundeskreis der gepflegten Unterhaltung e.V. – am liebsten auch mit Ihrer Hilfe!
Außerdem genießen Sie die folgenden exklusiven Vorteile:
- Informationen über das Programm im Ebertbad und über andere von uns unterstützte Veranstaltungen in Form von Rundmails.
- Möglichkeiten der Kartenreservierung für ausgewählte Veranstaltungen im Ebertbad, mindestens eine Woche vor dem offiziellen VVK Start.
- Kostenlose Zusendung des Ebertbad Programmheftes.
- Einladung zum Stammtischgespräch : Oberhausen „Kleine Kunst ganz groß“.
- Einladung zum Neujahrsempfang, exklusiv für Fördermitglieder am Anfang eines jeden Jahres.
Datenschutz im Verein
Um Sie als Mitglied in unseren Verein aufzunehmen, mit Ihnen im Rahmen der Vereinstätigkeiten Kontakt aufzunehmen und das Lastschriftverfahren abwickeln zu können, erheben wir einige personenbezogene Daten von Ihnen. Im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DS-GVO möchten wir hiermit unserer Informationspflicht Ihnen gegenüber nachkommen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten an die Firma LMS Sport GmbH, König-Friedrich-Wilhem-Str. 4, 47119 Duisburg, zum Einzug der Mitgliedsbeiträge weiterleiten. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.